AGBs für die Collaboration Conference Rhein-Neckar der Commha Consulting GmbH & Co. KG

Teilnahmeberechtigung

An der Collaboration Conference kann bis zum Erreichen der maximalen Teilnehmendenzahl (siehe unten) jeder teilnehmen, der sich über das offizielle Anmeldeformular registriert hat und den Ticketpreis entrichtet hat bzw. eine Freikarte vorweisen kann.

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A: Anmeldung

Die Anmeldung (Abschluss eines Teilnahmevertrags/Ticketkauf) muss grundsätzlich auf dem entsprechenden Online-Formular erfolgen und ist verbindlich. Telefonische Anmeldungen werden in Ausnahmefällen entgegengenommen und sind ebenfalls verbindlich. Die Reihenfolge der Anmeldung entscheidet über die Zulassung zur Teilnahme an der Veranstaltung.

Eine Erstattung erfolgt bei Abmeldung bis zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin.

Zahlungen bitte unter Angabe der Veranstaltung auf unser Konto:

DE51 6725 0020 0009 0021 46
SOLADES1HDB
Sparkasse Heidelberg

Mit Ihrer Anmeldung nehmen Sie zur Kenntnis und stimmen zu, dass während der Konferenz fotografische und/oder Filmaufnahmen der Teilnehmenden gemacht werden, die von Commha Consulting GmbH & Co. KG gespeichert und zu Werbezwecken verwendet werden können. Lehnen Sie dies ab und möchten auf den Fotos/im Film unkenntlich gemacht werden, müssen Sie uns das in schriftlicher Form vor der Collaboration Conference mitteilen.

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B: Gebühr

Von den Teilenehmenden ist der Gesamtbetrag für die eintägige Collaboration Conference zu entrichten. Die Gebühr ist bei der Anmeldung fällig.

Zahlungsverzug berechtigt die Commha Consulting GmbH & Co. KG zur Vergabe Ihres Platzes an eine andere Person.

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C: Teilnehmendenzahl und Corona-Schutzmaßnahmen

Die Mindestteilnehmendenzahl der Collaboration Conference beträgt 20 Personen.

Die Veranstaltung wird gemäß der aktuell geltenden Bestimmungen (Stand: 13. Dezember 2021) coronakonform durchgeführt. Mit dem Abschluss eines Teilnahmevertrags (Anmeldung/Ticketkauf) verpflichten Sie sich das kurz vor dem Stattfinden der Collaboration Conference per E-Mail kommunizierte und/oder ausliegende Hygienekonzept sorgfältig zu lesen und einzuhalten. Im Falle eines „Corona-Lock-Down“ behält sich der Veranstalter vor, die Konferenz auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Sollten im Rahmen der Corona-Pandemie zusätzliche oder andere Hygienemaßnahmen erforderlich sein bzw. von der Landesregierung BW angeordnet werden, damit die Veranstaltung stattfinden kann, behält sich der Veranstalter Anpassungen am Veranstaltungskonzept vor, um diesen geänderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen.

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D: Rücktritt

Die Commha Consulting GmbH & Co. KG kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Workshopleiters/einer Workshopleiterin oder aus anderen Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die Commha Consulting GmbH & Co. KG sind ausgeschlossen.

Der Rücktritt einer teilnehmenden Person muss spätestens 14 Tage vor Kursbeginn schriftlich erklärt werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Die Teilnahmegebühr wird dann erstattet. Bei späterem Rücktritt durch die Teilnehmenden entfällt die Erstattung. Alternativ können Teilnehmende ihr Ticket bis zwei Tage vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei auf eine andere Person umbuchen.

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E: Haftung

Der Besuch der Collaboration Conference erfolgt auf eigene Gefahr. Ein Anspruch auf Unfall-, Vermögens-, Sach- oder Personenschaden gegen die Commha Consulting GmbH & Co. KG besteht nicht.

Auch aus Auskünften und Ausführungen der Workshopleiter*innen können keine Haftungsansprüche abgeleitet werden. Erleiden Teilnehmende im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Veranstaltung der Commha Consulting GmbH & Co. KG, bei der sie angemeldet waren und die Gebühr bezahlt haben, einen Schaden, der nicht durch die Commha Consulting GmbH & Co. KG zu vertreten ist, so ist eine Haftung im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausdrücklich ausgeschlossen.

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F: Datenschutz

Die Commha Consulting GmbH & Co. KG bearbeitet den für die Collaboration Conference notwendigen administrativen Teil, wie z.B. die Teilnehmendenverwaltung usw. mittels elektronischer Datenverarbeitung. Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten für die Vor- und Nachbereitung der Collaboration Conference ist für die Commha Consulting GmbH & Co. KG notwendig.

Die Zulässigkeit sowie die Rechtsgrundlagen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus dem Landesdatenschutzgesetz BW. Ein Abgleich mit anderen Dateien findet nicht statt. Personenbezogene Daten werden ohne Genehmigung der Teilnehemenden nicht an Dritte weitergegeben.

Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die Commha Consulting GmbH & Co. KG seine/ihre personenbezogenen Daten speichern, nutzen und übermitteln darf, soweit dies zur gegenseitigen Erfüllung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses und dessen Abrechnung notwendig ist. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die an der Konferenz teilnehmenden Personen nehmen unmittelbar mit ihrer verbindlichen Anmeldung die Datenschutzhinweise für Kursteilnehmende gem. der am 25.05.2018 in Kraft getretenen EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Kenntnis.

Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden einverstanden, dass die Commha Consulting GmbH & Co. KG die vorliegenden Kontaktdaten auch nach der Veranstaltung zur telefonischen, postalischen oder elektronischen Kontaktaufnahme (beispielsweise per E-Mail oder Newsletter) nutzen darf, sofern von den Teilnehmenden kein Widerspruch dazu eingeht bzw. die Löschung der Daten (siehe nächster Absatz) von den Teilnehmenden verlangt wird.

Gemäß der am 25.05.2018 in Kraft getretenen EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben alle Teilnehmenden das Recht, jederzeit die Änderung oder Löschung ihrer Daten zu verlangen oder ihrer Speicherung zu widersprechen. Da eine Anmeldung zur Konferenz auf schriftlichem Weg auf dem entsprechenden Anmeldeformular oder online über unsere Homepage grundsätzlich verbindlich ist, ist im Falle einer beantragten Löschung oder eines Widerspruchs der Datenspeicherung nach Ablauf der kostenfreien Rücktrittsfrist dem Wunsch zu entsprechen. In diesem Fall ist der komplette Teilnahmebeitrag aufgrund der vormals verbindlichen Anmeldung jedoch fällig. Nach Zahlung werden die Daten des Teilnehmenden unmittelbar gelöscht.

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F: Hausordnung

Für die Teilnehmenden gilt die Hausordnung der jeweiligen Tagungsstätte. In den Tagungsräumen ist das Rauchen generell untersagt.

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G: Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Diejenige Regelung, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommt, tritt an die Stelle der unwirksam gewordenen Bedingung.

Diese AGB treten ab dem 13. September 2023 in Kraft.

Gültig ab: 13. Dezember 2020 / Letzte Prüfung: 13. September 2023.